Zielgruppe und Zuweisungsverfahren für die Tagesschule oder ein Time-out

Ziele

Die Reintegration in die Regelschule, entweder in die Herkunftsklasse oder in eine vergleichbare Klasse, ist das oberste Ziel. Damit dies erreicht werden kann, braucht es sowohl auf Seite der Kinder und Jugendlichen als auch auf Seite der Schule und der Familie einen Veränderungsprozess. Begleitung und Unterstützung kann auch in Form von präventiven Massnahmen stattfinden, damit die Kinder und Jugendlichen in der Regelklasse bleiben können.

Zielgruppe Time-out

Die Time-out Klasse ist für Schülerinnen und Schüler, die vor allem aus disziplinarischen Gründen in der Regelklasse vorübergehend nicht mehr tragbar sind. Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe. Auf der Kindergartenstufe begleiten und unterstützen wir die Lehrperson und das Kind zusätzlich auch in der Klasse.

Zielgruppe Tagesschule

Unsere Tageschule ist spezialisiert auf Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten, sozialen und emotionalen Problemen oder Beeinträchtigungen in der Wahrnehmung.

Wir sind eine Tagesschule mit einem Betreuungsanbot über Mittag. Die Blockunterrichtszeiten sind auf die öffentlichen Verkehrsmittel abgestimmt. Nach der offiziellen Schulzeit besteht bis um 17 Uhr das Angebot einer Hausaufgabenhilfe.

Zuweisungsverfahren

Bevor ein Schüler oder eine Schülerin der abbico Schule / Time-out Klasse zugewiesen werden kann, muss die Lehrperson in einem ersten Schritt die schulintern tätige Fachperson für schulische Heilpädagogik oder Schulsozialarbeit beiziehen. Bringen die dadurch eingeleiteten Massnahmen keinen Erfolg, wendet sich die Schule an eine Fachperson des abbico Kompetenzzentrum. Diese leistet Beratung und Unterstützung vor Ort.

Zeigen auch diese Massnahmen keine positive Wirkung und wird ein Time-out als sinnvoll erachtet, lädt die abbico Time-out Klasse zum Runden Tisch ein. Der Antrag für eine Zuweisung zur abbico Time-out Klasse basiert auf den Ergebnissen des Runden Tisches. Bei Bedarf macht die Schulbehörde zusätzlich eine Meldung an die KESB.

Bei einem drastischen Vorfall wendet sich die Schulleitung oder die Schulbehörde direkt an die Fachperson der Time-out Klasse. Diese prüft die Anspruchsberechtigung und kann bei Bedarf eine Not-Platzierung einleiten. Im unmittelbaren Anschluss daran hat sie der Schulbehörde entsprechend dem ordentlichen Verfahren Antrag zu stellen.

Kriterien, die für eine Zuweisung sprechen

Wiederholte massive Verstösse gegen grundlegende Regeln des Schulbetriebs, die ein Unterrichten verunmöglichen, oder ein drastischer Vorfall, der eine sofortige Intervention erfordert. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme erhöht die Erfolgschance des Time-outs.

Kriterien, die gegen eine Zuweisung sprechen können

  • Straffälligkeit bzw. massive Delikte 
  • Drogenkonsum bzw. massives Suchtverhalten
Send a Message